Der Aufnahmeantrag
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Der Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im Common Carp Club e.V. Allgemeine Hinweise zum Aufnahmeantrag: Grundsätzlich   besteht   jedes   Jahr   die   Möglichkeit   der   Aufnahme   im   Verein des      Common      Carp      Club      e.V.      Auf      Grund      der      begrenzten Gewässerkapazitäten   kann   es   jedoch   zu   Einschränkungen   bei   der   Anzahl aufzunehmender Neumitglieder geben. Antragsteller   auf   Mitgliedschaft   müssen   als   Grundvoraussetzung   für   die Aufnahme   im   Common   Carp   Club   e.V.   zuvor   mindesten   2   x   als   Gastangler in    Begleitung    eines    Vereinsmitglieds    geangelt    haben    und    müssen mindestens   zwei   Referenzen   (Befürworter)   aktiver   Mitglieder   vorweisen können. Über   die   Aufnahmeanträge   entscheidet   grundsätzlich   der   Vorstand,   wobei die Mitglieder entsprechend zu beteiligen sind. Daher   benötigen   wir   im   Rahmen   der   Antragstellung   vielfältige   Angaben, um   uns   ein   genaues   Bild   über   unsere   zukünftigen   Mitglieder   machen   zu können.    Die    Daten    der    Antragsteller    werden    allen    Mitgliedern    des Common   Carp   Club   e.V.   bis   zur   Entscheidung   über   den   Aufnahmeantrag zugänglich   gemacht.   Danach   verbleiben   die   Daten   ausschließlich   beim Vorstand.     Im     laufenden     Kalenderjahr     eingehende     Anträge     werden spätestens im I. Quartal des Folgejahres beantwortet. Mit   der   Antragstellung   wird   das   Einverständnis   der   Datenspeicherung   und Verarbeitung erteilt. Besondere Bedingungen bei der Aufnahme in den Common Carp Club e.V.: Aufnahmegebühr/Erwachsene: 500,00 € Aufnahmegebühr/Jugend bis 17 Jahre:   25,00 € Mitgliedsbeitrag Kalenderjahr:   60,00 € Mitgliedsbeitrag Kinder und Jugendliche:   20,00 € Angelkarte der FSG/CCC e.V.: 210,00 € Jugendkarte inklusive Raubfisch:   80,00 € Kinderkarte nur Friedfisch:   25,00 € Probezeit: Das   erste   Jahr   der   Aufnahme   gilt   als   Probezeit.   Innerhalb   dieser   Probezeit kann    die    Mitgliedschaft    bei    Verstößen    ohne    Widerspruchsrecht    des Mitgliedes   durch   den   Vorstand   gekündigt   werden.   Im   Falle   der   Kündigung verliert   das   Mitglied   jegliche   Angelberechtigung   an   den   Vereinsgewässern. Die    Angelkarte    mit    den    Gewässerstrecken    der    FSG    behält    für    das Kalenderjahr    ihre    Gültigkeit.    Eine    Abmahnung    im    Probejahr    hat    den sofortigen Vereinsausschluss zur Folge. Buchungsgewässer: Für     die     Gewässer     Hechtloch     und     Stiefelloch     gelten     besondere Bedingungen.   Im   Falle   einer   Buchung   an   den   Gewässern,   hat   der   Gast immer   Vorrang   vor   den   Mietgliedern.   In   der   Zeit   der   Buchung   durch   Dritte ist das Angeln der Mitglieder untersagt. Vereinsgewässer: Vor     dem     Angeln     besteht     die     Pflicht     der     Voranmeldung     (Online- Buchungskalender),   um   mögliche   Missverständnisse   innerhalb   des   Clubs zu   vermeiden.   Für   die   Vereingsgewässer   ist   eine   Fangstatistik   zu   führen (Feedback über das vereinsinterne Forum). Nach   Entrichtung   einer   Gebühr   (Gastangelkarte)   sind   Gastangler   nur   in Begleitung   eines   Mitgliedes   zugelassen.   Die   Anzahl   der   Gastangelkarten sind auf 10 Tageskarten pro Mitglied pro Kalenderjahr begrenzt. Arbeitseinsätze: Im Kalenderjahr müssen 5 Arbeitsstunden geleistet werden. Antragstellung: Mit   der   Antragstellung   muss   die   Erklärung   abgegeben,   die   Satzung   des Common   Carp   Club   e.V.,   die   Grundregeln   und   freiwilliger   Ehrencodex   der Mitglieder   des   Common   Carp   Club   e.V.   sowie   die   Beitragsordnung   gelesen zu   haben,   die   dort   genannten   Bedingungen   und   Ziele   zu   akzeptieren   und diese zukünftig einzuhalten. Mit    der    Antragstellung    muss    die    Vollständigkeit,    die    Korrektheit    aller Angaben   sowie   das   Einverständnis   zur   Speicherung   und   Verwendung   der persönlichen   Daten   beim   Common   Carp   Club   e.V.   erteilt   werden.   Hier   ist das Antragsformular zu finden: Vordruck Aufnahmeantrag  (pdf-Datei) Nach   Möglichkeit   sollte   der   ausgefüllte   Antrag   (einscannen)   mit   einem aktuellen    Foto    (vom    Angeln)    sowie    einer    Kopie    des    Fischereischeins elektronisch per Email übersandt werden an: aufnahmeantrag@common-carp-club.de Sollte    eine    Übermittlung    per    Email    nicht    möglich    sein,    muss    der unterzeichnete   Antrag   an   die   unten   genannte   Adresse   gesandt   werden. Eine   Kopie   des   gültigen   Fischereischeins   und   ein   aktuelles   Foto   (vom Angeln)   sind   dem   Antrag   beizufügen.   Eine   Eingangsbestätigung   erfolgt nur    dann,    wenn    ein    adressierter    und    frankierter    Rückumschlag    dem Antrag beigefügt ist! Common Carp Club e.V. Vorstand Margaretenhof 5 14774 Brandenburg an der Havel