Copyright © 2008 Common Carp Club e.V.
Der Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im Common
Carp Club e.V.
Allgemeine Hinweise zum Aufnahmeantrag:
Grundsätzlich
besteht
jedes
Jahr
die
Möglichkeit
der
Aufnahme
im
Verein
des
Common
Carp
Club
e.V.
Auf
Grund
der
begrenzten
Gewässerkapazitäten
kann
es
jedoch
zu
Einschränkungen
bei
der
Anzahl
aufzunehmender Neumitglieder geben.
Antragsteller
auf
Mitgliedschaft
müssen
als
Grundvoraussetzung
für
die
Aufnahme
im
Common
Carp
Club
e.V.
zuvor
mindesten
2
x
als
Gastangler
in
Begleitung
eines
Vereinsmitglieds
geangelt
haben
und
müssen
mindestens
zwei
Referenzen
(Befürworter)
aktiver
Mitglieder
vorweisen
können.
Über
die
Aufnahmeanträge
entscheidet
grundsätzlich
der
Vorstand,
wobei
die Mitglieder entsprechend zu beteiligen sind.
Daher
benötigen
wir
im
Rahmen
der
Antragstellung
vielfältige
Angaben,
um
uns
ein
genaues
Bild
über
unsere
zukünftigen
Mitglieder
machen
zu
können.
Die
Daten
der
Antragsteller
werden
allen
Mitgliedern
des
Common
Carp
Club
e.V.
bis
zur
Entscheidung
über
den
Aufnahmeantrag
zugänglich
gemacht.
Danach
verbleiben
die
Daten
ausschließlich
beim
Vorstand.
Im
laufenden
Kalenderjahr
eingehende
Anträge
werden
spätestens im I. Quartal des Folgejahres beantwortet.
Mit
der
Antragstellung
wird
das
Einverständnis
der
Datenspeicherung
und
Verarbeitung erteilt.
Besondere Bedingungen bei der Aufnahme in den Common
Carp Club e.V.:
Aufnahmegebühr/Erwachsene:
500,00 €
Aufnahmegebühr/Jugend bis 17 Jahre:
25,00 €
Mitgliedsbeitrag Kalenderjahr:
60,00 €
Mitgliedsbeitrag Kinder und Jugendliche:
20,00 €
Angelkarte der FSG/CCC e.V.:
210,00 €
Jugendkarte inklusive Raubfisch:
80,00 €
Kinderkarte nur Friedfisch:
25,00 €
Probezeit:
Das
erste
Jahr
der
Aufnahme
gilt
als
Probezeit.
Innerhalb
dieser
Probezeit
kann
die
Mitgliedschaft
bei
Verstößen
ohne
Widerspruchsrecht
des
Mitgliedes
durch
den
Vorstand
gekündigt
werden.
Im
Falle
der
Kündigung
verliert
das
Mitglied
jegliche
Angelberechtigung
an
den
Vereinsgewässern.
Die
Angelkarte
mit
den
Gewässerstrecken
der
FSG
behält
für
das
Kalenderjahr
ihre
Gültigkeit.
Eine
Abmahnung
im
Probejahr
hat
den
sofortigen Vereinsausschluss zur Folge.
Buchungsgewässer:
Für
die
Gewässer
Hechtloch
und
Stiefelloch
gelten
besondere
Bedingungen.
Im
Falle
einer
Buchung
an
den
Gewässern,
hat
der
Gast
immer
Vorrang
vor
den
Mietgliedern.
In
der
Zeit
der
Buchung
durch
Dritte
ist das Angeln der Mitglieder untersagt.
Vereinsgewässer:
Vor
dem
Angeln
besteht
die
Pflicht
der
Voranmeldung
(Online-
Buchungskalender),
um
mögliche
Missverständnisse
innerhalb
des
Clubs
zu
vermeiden.
Für
die
Vereingsgewässer
ist
eine
Fangstatistik
zu
führen
(Feedback über das vereinsinterne Forum).
Nach
Entrichtung
einer
Gebühr
(Gastangelkarte)
sind
Gastangler
nur
in
Begleitung
eines
Mitgliedes
zugelassen.
Die
Anzahl
der
Gastangelkarten
sind auf 10 Tageskarten pro Mitglied pro Kalenderjahr begrenzt.
Arbeitseinsätze:
Im Kalenderjahr müssen 5 Arbeitsstunden geleistet werden.
Antragstellung:
Mit
der
Antragstellung
muss
die
Erklärung
abgegeben,
die
Satzung
des
Common
Carp
Club
e.V.,
die
Grundregeln
und
freiwilliger
Ehrencodex
der
Mitglieder
des
Common
Carp
Club
e.V.
sowie
die
Beitragsordnung
gelesen
zu
haben,
die
dort
genannten
Bedingungen
und
Ziele
zu
akzeptieren
und
diese zukünftig einzuhalten.
Mit
der
Antragstellung
muss
die
Vollständigkeit,
die
Korrektheit
aller
Angaben
sowie
das
Einverständnis
zur
Speicherung
und
Verwendung
der
persönlichen
Daten
beim
Common
Carp
Club
e.V.
erteilt
werden.
Hier
ist
das Antragsformular zu finden:
Vordruck Aufnahmeantrag
(pdf-Datei)
Nach
Möglichkeit
sollte
der
ausgefüllte
Antrag
(einscannen)
mit
einem
aktuellen
Foto
(vom
Angeln)
sowie
einer
Kopie
des
Fischereischeins
elektronisch per Email übersandt werden an:
aufnahmeantrag@common-carp-club.de
Sollte
eine
Übermittlung
per
Email
nicht
möglich
sein,
muss
der
unterzeichnete
Antrag
an
die
unten
genannte
Adresse
gesandt
werden.
Eine
Kopie
des
gültigen
Fischereischeins
und
ein
aktuelles
Foto
(vom
Angeln)
sind
dem
Antrag
beizufügen.
Eine
Eingangsbestätigung
erfolgt
nur
dann,
wenn
ein
adressierter
und
frankierter
Rückumschlag
dem
Antrag beigefügt ist!
Common Carp Club e.V.
Vorstand
Margaretenhof 5
14774 Brandenburg an der Havel