Copyright © 2008 Common Carp Club e.V.
 
 
  Der Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im Common 
  Carp Club e.V.
  Allgemeine Hinweise zum Aufnahmeantrag:
  Grundsätzlich  
  besteht  
  jedes  
  Jahr  
  die  
  Möglichkeit  
  der  
  Aufnahme  
  im  
  Verein 
  des     
  Common     
  Carp     
  Club     
  e.V.     
  Auf     
  Grund     
  der     
  begrenzten 
  Gewässerkapazitäten  
  kann  
  es  
  jedoch  
  zu  
  Einschränkungen  
  bei  
  der  
  Anzahl 
  aufzunehmender Neumitglieder geben.
  Antragsteller  
  auf  
  Mitgliedschaft  
  müssen  
  als  
  Grundvoraussetzung  
  für  
  die 
  Aufnahme  
  im  
  Common  
  Carp  
  Club  
  e.V.  
  zuvor  
  mindesten  
  2  
  x  
  als  
  Gastangler 
  in   
  Begleitung   
  eines   
  Vereinsmitglieds   
  geangelt   
  haben   
  und   
  müssen 
  mindestens  
  zwei  
  Referenzen  
  (Befürworter)  
  aktiver  
  Mitglieder  
  vorweisen 
  können. 
  Über  
  die  
  Aufnahmeanträge  
  entscheidet  
  grundsätzlich  
  der  
  Vorstand,  
  wobei 
  die Mitglieder entsprechend zu beteiligen sind.
  Daher  
  benötigen  
  wir  
  im  
  Rahmen  
  der  
  Antragstellung  
  vielfältige  
  Angaben, 
  um  
  uns  
  ein  
  genaues  
  Bild  
  über  
  unsere  
  zukünftigen  
  Mitglieder  
  machen  
  zu 
  können.   
  Die   
  Daten   
  der   
  Antragsteller   
  werden   
  allen   
  Mitgliedern   
  des 
  Common  
  Carp  
  Club  
  e.V.  
  bis  
  zur  
  Entscheidung  
  über  
  den  
  Aufnahmeantrag 
  zugänglich  
  gemacht.  
  Danach  
  verbleiben  
  die  
  Daten  
  ausschließlich  
  beim 
  Vorstand.    
  Im    
  laufenden    
  Kalenderjahr    
  eingehende    
  Anträge    
  werden 
  spätestens im I. Quartal des Folgejahres beantwortet.
  Mit  
  der  
  Antragstellung  
  wird  
  das  
  Einverständnis  
  der  
  Datenspeicherung  
  und 
  Verarbeitung erteilt.
  Besondere Bedingungen bei der Aufnahme in den Common 
  Carp Club e.V.:
  Aufnahmegebühr/Erwachsene:
  500,00 €
  Aufnahmegebühr/Jugend bis 17 Jahre:
    25,00 €
  Mitgliedsbeitrag Kalenderjahr:
    60,00 €
  Mitgliedsbeitrag Kinder und Jugendliche:
    20,00 €
  Angelkarte der FSG/CCC e.V.:
  210,00 €
  Jugendkarte inklusive Raubfisch:
    80,00 €
  Kinderkarte nur Friedfisch:
    25,00 €
  Probezeit:
  Das  
  erste  
  Jahr  
  der  
  Aufnahme  
  gilt  
  als  
  Probezeit.  
  Innerhalb  
  dieser  
  Probezeit 
  kann   
  die   
  Mitgliedschaft   
  bei   
  Verstößen   
  ohne   
  Widerspruchsrecht   
  des 
  Mitgliedes  
  durch  
  den  
  Vorstand  
  gekündigt  
  werden.  
  Im  
  Falle  
  der  
  Kündigung 
  verliert  
  das  
  Mitglied  
  jegliche  
  Angelberechtigung  
  an  
  den  
  Vereinsgewässern. 
  Die   
  Angelkarte   
  mit   
  den   
  Gewässerstrecken   
  der   
  FSG   
  behält   
  für   
  das 
  Kalenderjahr   
  ihre   
  Gültigkeit.   
  Eine   
  Abmahnung   
  im   
  Probejahr   
  hat   
  den 
  sofortigen Vereinsausschluss zur Folge.
  Buchungsgewässer:
  Für    
  die    
  Gewässer    
  Hechtloch    
  und    
  Stiefelloch    
  gelten    
  besondere 
  Bedingungen.  
  Im  
  Falle  
  einer  
  Buchung  
  an  
  den  
  Gewässern,  
  hat  
  der  
  Gast 
  immer  
  Vorrang  
  vor  
  den  
  Mietgliedern.  
  In  
  der  
  Zeit  
  der  
  Buchung  
  durch  
  Dritte 
  ist das Angeln der Mitglieder untersagt.
  Vereinsgewässer:
  Vor    
  dem    
  Angeln    
  besteht    
  die    
  Pflicht    
  der    
  Voranmeldung    
  (Online-
  Buchungskalender),  
  um  
  mögliche  
  Missverständnisse  
  innerhalb  
  des  
  Clubs 
  zu  
  vermeiden.  
  Für  
  die  
  Vereingsgewässer  
  ist  
  eine  
  Fangstatistik  
  zu  
  führen 
  (Feedback über das vereinsinterne Forum).
  Nach  
  Entrichtung  
  einer  
  Gebühr  
  (Gastangelkarte)  
  sind  
  Gastangler  
  nur  
  in 
  Begleitung  
  eines  
  Mitgliedes  
  zugelassen.  
  Die  
  Anzahl  
  der  
  Gastangelkarten 
  sind auf 10 Tageskarten pro Mitglied pro Kalenderjahr begrenzt.
  Arbeitseinsätze:
  Im Kalenderjahr müssen 5 Arbeitsstunden geleistet werden.
  Antragstellung:
  Mit  
  der  
  Antragstellung  
  muss  
  die  
  Erklärung  
  abgegeben,  
  die  
  Satzung  
  des 
  Common  
  Carp  
  Club  
  e.V.,  
  die  
  Grundregeln  
  und  
  freiwilliger  
  Ehrencodex  
  der 
  Mitglieder  
  des  
  Common  
  Carp  
  Club  
  e.V.  
  sowie  
  die  
  Beitragsordnung  
  gelesen 
  zu  
  haben,  
  die  
  dort  
  genannten  
  Bedingungen  
  und  
  Ziele  
  zu  
  akzeptieren  
  und 
  diese zukünftig einzuhalten.
  Mit   
  der   
  Antragstellung   
  muss   
  die   
  Vollständigkeit,   
  die   
  Korrektheit   
  aller 
  Angaben  
  sowie  
  das  
  Einverständnis  
  zur  
  Speicherung  
  und  
  Verwendung  
  der 
  persönlichen  
  Daten  
  beim  
  Common  
  Carp  
  Club  
  e.V.  
  erteilt  
  werden.  
  Hier  
  ist 
  das Antragsformular zu finden:
  Vordruck Aufnahmeantrag
   (pdf-Datei) 
  Nach  
  Möglichkeit  
  sollte  
  der  
  ausgefüllte  
  Antrag  
  (einscannen)  
  mit  
  einem 
  aktuellen   
  Foto   
  (vom   
  Angeln)   
  sowie   
  einer   
  Kopie   
  des   
  Fischereischeins 
  elektronisch per Email übersandt werden an:
  aufnahmeantrag@common-carp-club.de
  Sollte   
  eine   
  Übermittlung   
  per   
  Email   
  nicht   
  möglich   
  sein,   
  muss   
  der 
  unterzeichnete  
  Antrag  
  an  
  die  
  unten  
  genannte  
  Adresse  
  gesandt  
  werden. 
  Eine  
  Kopie  
  des  
  gültigen  
  Fischereischeins  
  und  
  ein  
  aktuelles  
  Foto  
  (vom 
  Angeln)  
  sind  
  dem  
  Antrag  
  beizufügen.  
  Eine  
  Eingangsbestätigung  
  erfolgt 
  nur   
  dann,   
  wenn   
  ein   
  adressierter   
  und   
  frankierter   
  Rückumschlag   
  dem 
  Antrag beigefügt ist!
  Common Carp Club e.V.
  Vorstand
  Margaretenhof 5
  14774 Brandenburg an der Havel