Die Beitragsordnung
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Die Beitragsordnung Die nachfolgende Beitragsordnung vom Common Carp Club e. V. wurde durch die Mitgliederversammlung vom 07.01.2017 beschlossen (gültig ab 01.01.2017). 1. Die Mitgliedschaft im Common Carp Club e.V. ist gemäß dieser Beitragsordnung beitragspflichtig. Die Mitgliedschaft verpflichtet zum Kartenerwerb der Jahresangelkarte „CCC e.V.“ aufgrund der bestehenden Kooperation mit der Fischereischutz-genossenschaft „Havel“ e.G. Ausnahmen vom Erwerb der Angelkarte können in Einzelfällen auf begründeten Antrag im Einvernehmen mit der Fischereischutz-genossenschaft „Havel“ e.G. durch den Vorstand genehmigt werden. Entsprechend begründete Anträge sind bis zum 30.11. des Vorjahres an den Vorstand zu richten. 2. Der Mitgliedsbeitrag für volljährige Personen (Mitglieder nach § 3 a) der Satzung) beträgt 60,00 € jährlich. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Jugendliche und Mitglieder nach § 3 b) und § 3 c) der Satzung beträgt 20,00 € jährlich. 3. Der Familienbeitrag für den Ehe-/Lebenspartner/in beträgt 20,00 €. Der Familienbeitrag für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt 5,00 €. Bei sozialen Härten kann das Mitglied nach § 3 a) der Satzung den ermäßigten Mitgliedsbeitrag beim Vorstand unter Berufung aktueller Einkommensnachweise vom November des laufenden Jahres für das Folgejahr beantragen. 3 . Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich, spätestens bis zum 30.11. für das Folgejahr auf das Vereinskonto bei der MBS Potsdam zu überweisen. Common Carp Club IBAN: DE78 1605 0000 3601 0156 08 BIC: WELADED1PMB Verwendungszweck: Name, Vorname+Jahresbeitrag „Jahr“ 4 . Ausstehende Mitgliedsbeiträge werden per SEPA-Lastschriftmandat zum 31.12. vom Konto des Vereinsmitglieds abgebucht. Lastschriftgebühren gehen zu Lasten des Vereinsmitglieds. Dennoch ausstehende Mitgliedsbeiträge werden schriftlich unter Erhebung einer Mahngebühr von 5,00 mit Fristsetzung angemahnt. Sollte nach Ablauf der Frist der Mitgliedsbeitrag noch immer ausstehen, verfügt der Vorstand unverzüglich den Vereinsausschluss laut Satzung. 5 . Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr von im laufenden Jahr aufgenommenen Mitgliedern, sind bei Aufnahme sofort zu entrichten. 6 . Die Aufnahmegebühr beträgt für: Erwachsene: 500,00 € Jugendliche: 25,00 € Angehörige 1. Grades: 0,00 € (befreit) 7 . Jedes Mitglied ist verpflichtet, jährlich 5 Stunden zur Gewässerpflege und Unterhaltung der Angelplätze u.ä. zu leisten. Mitglieder unter 18 Jahre sowie nach § 3 b) und c) der Satzung sind von der Ableistung der Arbeitsstunden befreit. Für im laufenden Jahr nicht geleistete Arbeitsstunden sind 10,00 €/h zu entrichten und bis zum 31.12. des laufenden Jahres unaufgefordert auf das vorgenannte Vereinskonto unter Angabe des Verwendungszwecks: Name, Vorname + offene Arbeitsstunden „Jahr“ zu überweisen. Die abgeleisteteten Arbeitsstunden (maximal 5) sind unverzüglich mit entsprechender Begründung dem zuständigen Vorstandsmitglied zu melden. Ab dem Jahr 2017 werden im Auftrage des Vorstandes geleistete Mehrstunden mit je 10,00 €/h vergütet (Aufwandsentschädigung). Hierzu ist im Vorfeld die Genehmigung des Vorstands einzuholen. Die geleisteten Arbeitsstunden sind innerhalb von 14 Tagen mittels Antrag (siehe Anlage) mit entsprechender Begründung dem zuständigen Vorstandsmitglied abzurechnen. In besonderen Fällen entscheidet der Vorstand in eigenem Ermessen. 8 . Die Vorstandsmitglieder sind von der Betragspflicht und der Ableistung der Arbeitsstunden befreit. Die Vorstandsmitglieder erhalten für den Aufwand der Vorstandsarbeit jeweils eine Jahresangelkarte zu Lasten der Vereinskasse als Anerkennung. 9 . Anstehende Arbeitseinsätze sind vom Vorstand rechtzeitig bekannt zu geben. 1 0 . Diese Beitragsordnung löst die bisherige Beitragsordnung ab. Der Vorstand Common Carp Club e.V.