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Die Beitragsordnung
Die
nachfolgende
Beitragsordnung
vom
Common
Carp
Club
e.
V.
wurde
durch
die
Mitgliederversammlung
vom
07.01.2017
beschlossen
(gültig
ab
01.01.2017).
1.
Die Mitgliedschaft im Common Carp Club e.V. ist gemäß dieser
Beitragsordnung beitragspflichtig. Die Mitgliedschaft verpflichtet zum
Kartenerwerb der Jahresangelkarte „CCC e.V.“ aufgrund der
bestehenden Kooperation mit der Fischereischutz-genossenschaft
„Havel“ e.G. Ausnahmen vom Erwerb der Angelkarte können in
Einzelfällen auf begründeten Antrag im Einvernehmen mit der
Fischereischutz-genossenschaft „Havel“ e.G. durch den Vorstand
genehmigt werden. Entsprechend begründete Anträge sind bis zum
30.11. des Vorjahres an den Vorstand zu richten.
2.
Der Mitgliedsbeitrag für volljährige Personen (Mitglieder nach § 3 a)
der Satzung) beträgt 60,00 € jährlich. Der ermäßigte
Mitgliedsbeitrag für Jugendliche und Mitglieder nach § 3 b) und § 3
c) der Satzung beträgt 20,00 € jährlich.
3.
Der
Familienbeitrag
für
den
Ehe-/Lebenspartner/in
beträgt
20,00
€.
Der
Familienbeitrag
für
jedes
Kind
bis
zur
Vollendung
des
18.
Lebensjahres beträgt 5,00 €.
Bei
sozialen
Härten
kann
das
Mitglied
nach
§
3
a)
der
Satzung
den
ermäßigten
Mitgliedsbeitrag
beim
Vorstand
unter
Berufung
aktueller
Einkommensnachweise
vom
November
des
laufenden
Jahres
für
das
Folgejahr beantragen.
3
.
Der
Mitgliedsbeitrag
ist
jährlich,
spätestens
bis
zum
30.11.
für
das
Folgejahr
auf
das
Vereinskonto
bei
der
MBS
–
Potsdam
zu
überweisen.
Common Carp Club
IBAN: DE78 1605 0000 3601 0156 08
BIC: WELADED1PMB
Verwendungszweck: Name, Vorname+Jahresbeitrag „Jahr“
4
.
Ausstehende
Mitgliedsbeiträge
werden
per
SEPA-Lastschriftmandat
zum
31.12.
vom
Konto
des
Vereinsmitglieds
abgebucht.
Lastschriftgebühren
gehen
zu
Lasten
des
Vereinsmitglieds.
Dennoch
ausstehende
Mitgliedsbeiträge
werden
schriftlich
unter
Erhebung
einer
Mahngebühr
von
5,00
€
mit
Fristsetzung
angemahnt.
Sollte
nach
Ablauf
der
Frist
der
Mitgliedsbeitrag
noch
immer
ausstehen,
verfügt
der
Vorstand
unverzüglich
den
Vereinsausschluss
laut
Satzung.
5
.
Mitgliedsbeitrag
und
Aufnahmegebühr
von
im
laufenden
Jahr
aufgenommenen
Mitgliedern,
sind
bei
Aufnahme
sofort
zu
entrichten.
6
.
Die Aufnahmegebühr beträgt für:
Erwachsene:
500,00 €
Jugendliche:
25,00 €
Angehörige 1. Grades:
0,00 € (befreit)
7
.
Jedes
Mitglied
ist
verpflichtet,
jährlich
5
Stunden
zur
Gewässerpflege
und
Unterhaltung
der
Angelplätze
u.ä.
zu
leisten.
Mitglieder
unter
18
Jahre
sowie
nach
§
3
b)
und
c)
der
Satzung
sind
von
der
Ableistung
der Arbeitsstunden befreit.
Für
im
laufenden
Jahr
nicht
geleistete
Arbeitsstunden
sind
10,00
€/h
zu
entrichten
und
bis
zum
31.12.
des
laufenden
Jahres
unaufgefordert
auf
das
vorgenannte
Vereinskonto
unter
Angabe
des
Verwendungszwecks:
Name,
Vorname
+
offene
Arbeitsstunden
„Jahr“ zu überweisen.
Die
abgeleisteteten
Arbeitsstunden
(maximal
5)
sind
unverzüglich
mit
entsprechender
Begründung
dem
zuständigen
Vorstandsmitglied
zu melden.
Ab
dem
Jahr
2017
werden
im
Auftrage
des
Vorstandes
geleistete
Mehrstunden
mit
je
10,00
€/h
vergütet
(Aufwandsentschädigung).
Hierzu
ist
im
Vorfeld
die
Genehmigung
des
Vorstands
einzuholen.
Die
geleisteten
Arbeitsstunden
sind
innerhalb
von
14
Tagen
mittels
Antrag
(siehe
Anlage)
mit
entsprechender
Begründung
dem
zuständigen Vorstandsmitglied abzurechnen.
In besonderen Fällen entscheidet der Vorstand in eigenem Ermessen.
8
.
Die
Vorstandsmitglieder
sind
von
der
Betragspflicht
und
der
Ableistung
der
Arbeitsstunden
befreit.
Die
Vorstandsmitglieder
erhalten
für
den
Aufwand
der
Vorstandsarbeit
jeweils
eine
Jahresangelkarte zu Lasten der Vereinskasse als Anerkennung.
9
.
Anstehende
Arbeitseinsätze
sind
vom
Vorstand
rechtzeitig
bekannt
zu geben.
1
0
.
Diese Beitragsordnung löst die bisherige Beitragsordnung ab.
Der Vorstand
Common Carp Club e.V.