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Die Beitragsordnung
Die
nachfolgende
Beitragsordnung
vom
Common
Carp
Club
e.
V.
wurde
durch
die
Mitgliederversammlung
vom
30.11.2013
beschlossen
(gültig
ab
01.01.2014).
1
.
Der
Mitgliedsbeitrag
für
volljährige
Personen
(Mitglieder
nach
§
3
a)
der
Satzung)
beträgt
60,00
€
jährlich.
Der
ermäßigte
Mitgliedsbeitrag
für
Jugendliche
und
Mitglieder
nach
§
3
b)
und
§
3
c) der Satzung beträgt 20,00 € jährlich.
Der
Familienbeitrag
für
den
Ehe-/Lebenspartner/in
beträgt
20,00
€
Der
Familienbeitrag
für
jedes
Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt 5,00 €.
Bei
sozialen
Härten
kann
das
Mitglied
nach
§
3
a)
der
Satzung
den
ermäßigten
Mitgliedsbeitrag
beim
Vorstand
unter
Berufung
aktueller
Einkommensnachweise
vom
November
des
laufenden
Jahres
für
das
Folgejahr beantragen.
2
.
Der
Mitgliedsbeitrag
ist
jährlich,
spätestens
bis
zum
1.
Februar
auf
das
Vereinskonto
zu
überweisen.
Ausstehende
Mitgliedsbeiträge
werden
schriftlich
unter
Erhebung
einer
Mahngebühr
von
5,00
€
mit
Fristsetzung
angemahnt.
Sollte
nach
Ablauf
der
Frist
der
Mitgliedsbeitrag
noch
immer
ausstehen,
verfügt
der
Vorstand
unverzüglich den Vereinsausschluss laut Satzung.
3
.
Mitgliedsbeitrag
und
Aufnahmegebühr
von
im
laufenden
Jahr
aufgenommenen
Mitgliedern,
sind
bei
Aufnahme
sofort
zu
entrichten.
4
.
Die Aufnahmegebühr beträgt für:
•
Erwachsene 250,00 €
•
Jugendliche 25,00 €
•
Angehörige 1. Grades sind befreit
5
.
Jedes
Mitglied
ist
verpflichtet,
jährlich
5
Stunden
zur
Gewässerpflege
und
Unterhaltung
der
Angelplätze
u.ä.
zu
leisten.
Mitglieder
nach
§
3
b)
und
c)
der
Satzung
sowie
der
Vorstand
sind
von
der
Ableistung
der
Arbeitsstunden
befreit.
Für
nicht
geleistete
Arbeitsstunden
sind
10,00
€/h
zu
entrichten.
In
besonderen
Fällen
entscheidet
der
Vorstand in eigenem Ermessen.
6
.
Anstehende
Arbeitseinsätze
sind
vom
Vorstand
rechtzeitig
bekannt
zu geben.
7
.
Diese Beitragsordnung löst die bisherige Beitragsordnung ab.
Der Vorstand
Common Carp Club e.V.