Die Beitragsordnung
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Die Beitragsordnung Die   nachfolgende   Beitragsordnung   vom   Common   Carp   Club   e.   V.   wurde durch   die   Mitgliederversammlung   vom   30.11.2013   beschlossen   (gültig   ab 01.01.2014). 1 . Der   Mitgliedsbeitrag   für   volljährige   Personen   (Mitglieder   nach   §   3   a) der      Satzung)      beträgt      60,00      €      jährlich.      Der      ermäßigte Mitgliedsbeitrag   für   Jugendliche   und   Mitglieder   nach   §   3   b)   und   §   3 c) der Satzung beträgt 20,00 € jährlich. Der   Familienbeitrag   für   den Ehe-/Lebenspartner/in   beträgt   20,00   €   Der   Familienbeitrag   für   jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt 5,00 €. Bei   sozialen   Härten   kann   das   Mitglied   nach   §   3   a)   der   Satzung   den ermäßigten   Mitgliedsbeitrag   beim   Vorstand   unter   Berufung   aktueller Einkommensnachweise   vom   November   des   laufenden   Jahres   für   das Folgejahr beantragen. 2 . Der   Mitgliedsbeitrag   ist   jährlich,   spätestens   bis   zum   1.   Februar   auf das    Vereinskonto    zu    überweisen.    Ausstehende    Mitgliedsbeiträge werden   schriftlich   unter   Erhebung   einer   Mahngebühr   von   5,00   €   mit Fristsetzung     angemahnt.     Sollte     nach     Ablauf     der     Frist     der Mitgliedsbeitrag     noch     immer     ausstehen,     verfügt     der     Vorstand unverzüglich den Vereinsausschluss laut Satzung. 3 . Mitgliedsbeitrag     und     Aufnahmegebühr     von     im     laufenden     Jahr aufgenommenen   Mitgliedern,   sind   bei   Aufnahme   sofort   zu   entrichten. 4 . Die Aufnahmegebühr beträgt für: Erwachsene 250,00 € Jugendliche 25,00 € Angehörige 1. Grades sind befreit 5 . Jedes   Mitglied   ist   verpflichtet,   jährlich   5   Stunden   zur   Gewässerpflege und   Unterhaltung   der   Angelplätze   u.ä.   zu   leisten.   Mitglieder   nach   §   3 b)   und   c)   der   Satzung   sowie   der   Vorstand   sind   von   der   Ableistung der   Arbeitsstunden   befreit.   Für   nicht   geleistete   Arbeitsstunden   sind 10,00    €/h    zu    entrichten.    In    besonderen    Fällen    entscheidet    der Vorstand in eigenem Ermessen. 6 . Anstehende   Arbeitseinsätze   sind   vom   Vorstand   rechtzeitig   bekannt zu geben. 7 . Diese Beitragsordnung löst die bisherige Beitragsordnung ab. Der Vorstand Common Carp Club e.V.